Kosten
Die Kosten für die Lerntherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen, sondern müssen von den Eltern getragen werden.
Kostenübernahme der Therapie durch das Jugendamt
Ist durch eine diagnostizierte Teilleistungsstörung (LRS) die seelische Gesundheit des Kindes beeinträchtigt oder droht beeinträchtigt zu werden, sodass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist, können die Kosten übernommen werden.
Dazu müssen die Eltern die Kostenübernahme als Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII, §35a beim Jugendamt beantragen.